Die Sektionsarbeit basiert auf dem Italienischen als 3. Fremdsprache und auf teilweise bilingualem Unterricht in Geschichte und Geographie.
Der Unterricht der Sektion wird unterstützt von einer italienischen Lehrkraft, die direkt vom italienischen Staat zu uns entsandt wird.
Die SI umfasst insgesamt sechs Jahrgangsstufen (8-13). Der Erwerb des Zertifikats ist an den kontinuierlichen Besuch der Sektionsklasse, die unten beschriebene Spezialisierung in der Oberstufe sowie - neben dem Bestehen des schriftlichen Abiturs im Fach Italienisch - an das erfolgreiche Absolvieren einer mündlichen oder schriftlichen Prüfung über die Inhalte des Profilkurses „Italienische Kultur unter geschichtlichen, geographischen und literarischen Gesichtspunkten“ gebunden.
Jahrgangsstufe | Italienisch | SI-Additum | Geschichte | Geographie |
8 | 4 | 1 | (2) | |
9 | 4 | 1 | 2 | |
10 | 3 | 1 | 1 | 2 |
11 | 3 | 1 | 2 |
Die Wochenstundenzahl der Schüler ist in den Jahrgangsstufen 8, 9 und 10 um je 1 Stunde höher als im „normalen“ sprachlichen Zweig (ohne SI).
Diese Stunde, das SI-ADDITUM, wird folgendermaßen gestaltet:
- sie wird von der italienischen Lehrkraft unterrichtet
- die Mündlichkeit steht hier im Mittelpunkt
- durch das sprachliche Vorbild der italienischen Lehrkraft findet insbesondere auch individuelle Förderung statt
Der bilinguale Sachfachunterricht, also das Teamteaching der deutschen mit der italienischen Lehrkraft, orientiert sich am sprachlichen Niveau der jeweiligen Jahrgangsstufe. Daher beginnen wir damit erst in der 9.Klasse. Im Sachfachunterricht arbeitet die italienische Lehrkraft eng mit den deutschen Lehrkräften für Geschichte bzw. Geographie zusammen, was ein zweisprachiges Vorgehen ermöglicht.
Die SI in der Oberstufe Q11 und Q 12
In der Oberstufe wird die eingehende Beschäftigung mit der Sprache, Literatur und Landeskunde unseres europäischen Partnerlandes Italien fortgesetzt – und zwar ohne dass die Schüler mehr Wochenstunden als alle anderen Oberstufenschüler belegen müssen. Sie erreichen diese Spezialisierung durch eine gezielte Wahl ihrer Fächer. Die Schüler*innen der Italienischen Sektion belegen Italienisch als fortgeführte Fremdsprache sowie den Profilkurs „Italienische Kultur unter geschichtlichen, geographischen und literarischen Gesichtspunkten“ gebunden.
Die SI-Schüler- und Schülerinnen können, wie alle anderen Schüler auch
- eine weitere Fremdsprache belegen und das Abitur mit zwei Fremdsprachen ablegen.
- wählen, ob sie das bayerische Italienisch-Abitur schriftlich oder mündlich ablegen wollen.
Die Prüfung für das Zertifikat findet unmittelbar vor der eigentlichen Abiturprüfungsphase statt. Gegenstand dieser Prüfung sind die Inhalte des Profilkurses " Italienische Kultur unter geschichtlichen, geographischen und literarischen Gesichtspunkten". Die Prüfung findet mündlich ODER schriftlich statt, je nachdem, welche Prüfungsform (mündlich oder schriftlich) für das Abiturprüfungsfach "Italienisch" gewählt wurde.
Das Zertifikat ist nicht Bestandteil des Abiturzeugnisses.
- Die Zertifikatsprüfung geht nicht in die Berechnung der Abiturnote ein.
- Diese Prüfung ist lediglich die Grundlage für das Zertifikat, das unsere SI-Schülerinnen und -Schüler am Ende des bilingualen Zweigs erhalten.
Die Verleihung des Zertifikats wird durch den italienischen Generalkonsul im Rahmen der allgemeinen Verleihung der Abiturzeugnisse vorgenommen.
Quereinsteiger und -aussteiger
Wir wollen es interessierten und geeigneten Schülern ermöglichen, sich auch noch nach der 8. Klasse für die SI zu entscheiden. Dieser „Quereinstieg“ in die Sektion ist möglich, wenn am Ende der 8. Klasse im Fach Italienisch ein Notendurchschnitt von 2,0 oder besser vorliegt.
Der nächstmögliche Zeitpunkt für die Aufnahme in die Sektion ist dann erst wieder bei Eintritt in die Oberstufe möglich. Hierzu müssen die Schüler eine mündliche Aufnahmeprüfung in Italienisch auf dem Niveau B1+ bestehen.
Ein schriftlicher Antrag der Erziehungsberechtigten auf Eintritt in die Sektion muss jeweils bis spätestens Ende des Schuljahres bei der Schulleitung eingehen.
Ein Austritt aus der Sektion ist erst nach der 11. Klasse auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten möglich.
Schülern, die das Klassenziel nicht erreicht haben, wird der Austritt jedoch auf Antrag gewährt.